Gasprüfung für Wohnmobil und Wohnwagen

Gasprüfung für Wohnmobil und Wohnwagen

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Eine Gasanlage muss absolut sicher sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie sich in einem Wohnmobil oder in einem Wohnwagen befindet.

Fahrzeugbetreiberinnen und Fahrzeugbetreiber tragen die Verantwortung für die Sicherheit der Gasanlage an Bord. Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie Ihre Flüssiggas-Anlage im Wohnwagen oder Wohnmobil alle zwei Jahre von zertifizierten Sachkundigen prüfen.

Die Gasprüfung erfolgt auf Basis des DVGW-Arbeitsblattes G 607 – daher spricht man von der „G 607-Prüfung“ oder einer „Gasprüfung G 607“.

 

Neuregelung für die Gasprüfung bei Wohnwagen und Wohnmobilen

Was hat sich bei der Gasprüfung geändert?

  • In der Vergangenheit war eine regelmäßige Gasprüfung bei Wohnwagen bzw. Caravan nicht vorgeschrieben, da die Gasanlage nicht unmittelbar für die Sicherheit im Straßenverkehr notwendig ist
  • Bei Wohnmobilen war eine erfolgreiche Gasprüfung verpflichtender Bestandteil der Hauptuntersuchung
  • Derzeit wird die Gasheizung im Rahmen der Hauptuntersuchung geprüft, wenn diese während der Fahrt genutzt werden kann
  • Künftig ist für Freizeitfahrzeuge eine Prüfung gemäß DVGW Merkblatt G607 vorgeschrieben. Es gelten die gleichen Prüffristen wie bisher für diese Prüfung (24 Monate) 
  • Das heisst, Besitzerinnen und Besitzer von Freizeitfahrzeugen mit Flüssiggasanlagen müssen diese bald regelmäßig überprüfen lassen 
  • Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 19. Juni 2025: Bis dahin haben Sie noch Zeit, Ihre Anlage prüfen zu lassen; ab dann müssen Sie die Gasprüfung verpflichtend nachweisen und alle 2 Jahre erneuern
  • Bei Neufahrzeugen sowie bei Wiederinbetriebnahme muss die Überprüfung vor der ersten Inbetriebnahme erfolgen

Übergangsvorschrift:

  • Erstprüfung: bis zum 19.06.2025 muss eine Prüfung durchgeführt worden sein, wenn vor dem 19.06.2024 keine Prüfung gemäß DVGW G607 durchgeführt wurde
  • Für die erste Wiederholungsprüfung gilt die 24 Monate Prüffrist, wenn Prüfung gemäß DVGW G607 vor Inkrafttreten durchgeführt wurde
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Was ist eine Gasprüfung?

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Campingfahrzeuge mit Flüssiggasanlage unterliegen per Gesetz der sogenannten "Gasprüfung G 607". Hierbei handelt es sich um eine Sicherheitsprüfung, bei der eine Sachverständige bzw. ein Sachverständiger die Gasanlage auf Herz und Nieren prüft. 

Folgende Richtlinien bilden dabei die rechtlichen Grundlagen: 

  • Technische Regeln Flüssiggas (TRF)
  • EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG
  • DIN EN 1949
  • DVGW-Arbeitsblatt G 607

Welche Fahrzeuge benötigen eine Gasprüfung?

Für Freitzeitahrzeuge ist eine Prüfung gemäß DVGW Merkblatt G607 vorgeschrieben. Es gelten die gleichen Prüffristen wie bisher für diese Prüfung (24 Monate).

Zu Freizeitfahrzeugen gehören:

  • Wohnmobile
  • Wohnwagen
  • Mobilheime
  • Dauercamping Wohneinheiten
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Warum brauche ich eine Gasprüfung für Wohnmobil bzw. Wohnwagen?

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Um zu gewährleisten, dass die Flüssiggasanlage Ihres Wohnanhängers oder Wohnmobils betriebssicher ist, muss sie einer gesonderten Prüfung unterzogen werden.

Fehler oder Mängel an Flüssiggasanlagen in Wohnanhängern oder Wohnmobilen gefährden Menschenleben und Sachwerte.

Wer mit einer ungeprüften Gasanlage unterwegs ist, riskiert unter Umständen eine Vergiftungs- und Explosionsgefahr.

Was wird bei der Gasprüfung gecheckt?

Bei der Gasprüfung erfolgt eine Drucküberprüfung der Gasanlage, der Leitungen und aller angeschlossenen Geräte und technischen Bauteile.

Zusätzlich werden alle Bauteile mit einer Austauschpflicht von zehn Jahren geprüft. Dazu gehören Gasregler, Gasschläuche, Sperrhähne sowie sämtliche, installierte Gasflaschen.

Anhand eines definierten Prüfplans werden u.a. folgende Dinge geprüft:

  • Halterung der Gasflaschen
  • Lüftungsöffnung im Gaskasten
  • Prüfung, dass keine elektrischen Einrichtungen im Gaskasten sind
  • Dichtheit der Gasanlage
  • Sicherheitsventile
  • Funktionsfähigkeit der Gasanlage
  • Alter von Anschlussschlauch und Druckminderer
  • Funktion der einzelnen Gasgeräte sowie Sicherheitsventile, d.h. brennen alle Flammen, schalten die Ventile ab etc.
  • Abgasrohre

 

Was wird bei Gasprüfung gecheckt Was wird bei Gasprüfung gecheckt Was wird bei Gasprüfung gecheckt Was wird bei Gasprüfung gecheckt
Was ist eine Gasdichtigkeitsprüfung?

Die Dichtheitsprüfung (Dichtigkeitsprüfung) ist Bestandteil der Gasprüfung G 607:

  • Dabei wird die Gasflasche geschlossen und das Ventil abgedreht
  • Das Dichtheitsprüfgerät bzw. die Druckpumpe wird an den Zuleitungsschlauch zur Gasanlage angeschlossen und es wird ein Druck von 150 mbar in die Leitung gepumpt
  • Nach fünf Minuten wird geprüft, ob die Anzeige 150 mbar zeigt
  • Nach weiteren fünf Minuten wird im Druckvergleich erneut kontrolliert
  • Der Druck darf maximal um 10 Millibar abfallen
  • Fällt die Druckabweichung höher aus, ist vermutlich irgendwo ein Leck
  • Verschlissene Bauteile und Schläuche müssen ausgetauscht werden
  • Wenn sich das Manometer nicht verändert hat, ist die Gasanlage dicht
  • Anschließend wird der Zuleitungsschlauch wieder an der Gasflasche befestigt
  • Die Verschraubung wird mit einem Lecksuchmittel geprüft: Bilden sich in der aufgesprühten Flüssigkeit Blasen, tritt aus dem Ventil Gas aus

Ablauf der Gasprüfung bei TÜV NORD - Video

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Wie kann ich mein Wohnmobil oder meinen Wohnwagen auf die Gasprüfung vorbereiten?

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Damit Ihr Campingfahrzeug die Prüfung besteht, beachten Sie diese Tipps zur Vorbereitung auf die Gasprüfung:

  • Bringen Sie zur Prüfung die Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung mit (= gelbes Prüfbuch).
  • Achten Sie darauf, dass die Gasflasche angeschlossen und gefüllt ist.
  • Kontrollieren Sie, ob alle ans Gassystem angeschlossenen Geräte funktionieren.
  • Laden Sie die Batterie auf, damit alle an die Gasanlage angeschlossenen Geräte gezündet und auf ihre Funktionalität geprüft werden können (nicht notwendig bei Piezo-Zünder).
  • Bringen Sie bei einer Neuinstallation die Zertifikate aller neuen Gasgeräte mit, um sie ins Prüfbuch eintragen zu lassen.
  • Prüfen Sie außerdem, ob der Druckminderer und Anschlussschlauch nicht älter als 10 Jahre sind. Die Prüfung unterliegt der europäischen Norm EN 1949 und EN. 12864/13786. Demnach müssen Druckreglergeräte sowie nicht feste Anschlussleitungen spätestens 10 Jahre nach Herstellung ausgetauscht werden, unabhängig von deren Zustand.

Wie oft sollte man die Gasprüfung durchführen?

  • Die erste Gasprüfung gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 607 "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" muss immer vor der ersten Inbetriebnahme der Gasanlage durch einen Sachverständigen bzw. eine Sachverständige durchgeführt werden.
  • Bei Neufahrzeugen wird das in der Regel durch den Hersteller erledigt.
  • Anschließend erfolgt die Gasprüfung im regelmäßigen Abstand von zwei Jahren.
  • Sofern Sie vorhandene Gasgeräte wie Herd oder Heizung austauschen, reparieren oder neu einbauen, ist eine erneute Gasprüfung erforderlich.

 

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Bis die neue Rechtsgrundlage steht, empfehlen wir, Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen alle zwei Jahre von einem zertifizierten Sachkundigen prüfen zu lassen.

TÜV NORD-Tipp

Wie wird die erfolgreiche Gasprüfung nachgewiesen und dokumentiert?

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  • Sofern bei der Prüfung keine Mängel festgestellt werden, hat Ihr Wohnwagen bzw. Wohnmobil die G607-Gasprüfung bestanden.
  • Nach erfolgreicher Prüfung wird der Vorgang in der Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung dokumentiert.
  • Ist die Gasanlage mängelfrei, wird darüber hinaus eine neue Gas-Prüfplakette am Fahrzeug angebracht, um die Vorschriftsmäßigkeit zum Prüfzeitpunkt sowie das Jahr und den Monat der Fälligkeit der nächsten wiederkehrenden Prüfung zu dokumentieren.

Was passiert, wenn mein Wohnmobil oder mein Wohnwagen die Gasprüfung nicht bestanden hat?

  • Das Ergebnis der Gasprüfung G607 hat keinen Einfluss auf das Erteilen der HU-Plakette.
  • Es ist zu beachten, dass Teile der Gasanlage (z.B. die Heizung) im Rahmen der Hauptuntersuchung geprüft werden. Sollten Mängel an diesen Bauteilen festgestellt werden, führt dies zum nichtbestehen der HU.
  • Wird ein Mangel festgestellt, der beim Betrieb der Gasanlage eine Gefährdung erwarten lässt, wird die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter in der Prüfbescheinigung unter „Bemerkungen“ schriftlich darüber informiert.
  • In diesem Fall dürfen Sie die Gasanlage nicht in Betrieb nehmen.
  • Können Sie keine bestandene Gasprüfung nachweisen und es kommt zu einem Unfall, kann von einer groben Fahrlässigkeit ausgegangen werden. In diesem Fall entfällt jeglicher Versicherungsschutz.
  • Außerdem können Campingplatzbetreiber aus versicherungstechnischen Gründen die Einfahrt für Campingfahrzeuge ohne gültige Gasprüfung verweigern.
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Durch die erfolgreich absolvierte G 607-Prüfung weisen Sie als Reisemobil- und Caravan-Besitzerin bzw. -Besitzer den ordnungsgemäßen Zustand Ihrer Gasanlage nach. Nur durch das korrekt ausgefüllte gelbe Prüfbuch und eine gültige Prüfplakette sind Sie im Schadenfall abgesichert.

TÜV NORD-Tipp

Wo kann ich die Gasprüfung durchführen lassen?

TÜV NORD Station

Finden Sie Ihre TÜV NORD Station

  • Generell können Sie die G 607 Gasprüfung überall dort durchführen lassen, wo Sie auch die Hauptuntersuchung machen.
  • Viele Caravan- und Wohnmobil-Händler sowie Fachwerkstätten und Prüfgesellschaften - wie TÜV NORD - bieten Gasprüfungen an.
  • Auch auf Campingplätzen finden regelmäßige Gasprüfungen statt.
  • Zusätzlich gibt es mobile Dienstleister, die die Prüfung vor Ort durchführen.

Was kostet eine Gasprüfung für Wohnwagen oder Wohnmobile?

Die Gasanlagenprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen kostet bei TÜV NORD 54,80 € (Stand Januar 2023).

Wer darf eine Gasprüfung am Wohnmobil oder Wohnwagen durchführen?

Erst- und Wiederholungsprüfungen zum Nachweis der Vorschriftsmäßigkeit von Flüssiggasanlagen gemäß DIN EN 1949 / DVGW-Arbeitsblatt G 607 dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die erfolgreich an einem Lehrgang zur Prüfung von Gasanlagen für Wohnzwecke teilgenommen haben und somit über die erforderliche Sachkunde verfügen.

TÜV NORD-Tipp

Vereinbaren Sie einen Termin an einer TÜV NORD Station für die Gasprüfung.

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Kann man die Wohnwagen Gasprüfung selber machen?

Sie sollten die Gasprüfung am Wohnwagen niemals selber machen!

Zum einen ist die Verletzungsgefahr hoch, zum anderen ersetzt eine einfache Überprüfung der Gasanlage nicht die regelmäßige, vorgeschriebene G 607-Gasprüfung.

G 607-Gaspüfungen dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Sachkunde verfügen – siehe hierzu Abschnitt „Wer darf eine Gasprüfung durchführen?“

Worauf sollte man beim Umgang mit Gasanlagen achten?

Gehen Sie stets auf Nummer sicher! Das gilt insbesondere für die Gasflasche.

Was Sie beim Umgang mit dem Gassystem Ihres Wohnmobils und Wohnwagens beachten sollten, haben wir nachfolgend in unseren Sicherheitstipps für Sie zusammengestellt:

 

Lassen Sie nicht jeden Gas geben

  • Lassen Sie Ihre Flüssiggasanlage unbedingt von Fachleuten ein- oder umbauen.
  • Vor der ersten Inbetriebnahme muss die Anlage überprüft werden. Unsere Spezialistinnen und Spezialisten haben das entsprechende Know-how, kennen mögliche Gefahrenpunkte und geben Ihnen die Sicherheit, die Sie brauchen.
  • Stellen Sie Gasflaschen immer senkrecht auf. Bitte achten Sie darauf, dass die Flaschenschränke dicht schließen. Da Gas schwerer ist als Luft, muss im oder unmittelbar über dem Boden eine mindestens 100 cm² große, unverschließbare Lüftungsöffnung sein, so dass eventuell austretendes Gas entweichen kann.

 

  • Verwenden Sie Caravanregler mit Sicherheitsventil. Andere Regler halten den Beanspruchungen nicht stand.
  • Schließen Sie die Regler von Hand an. So spüren Sie, ob das Gewinde richtig fasst. Bitte benutzen Sie keine Schlüssel, Zangen oder ähnliches.
  • Sollten die Temperaturen unter + 5 Grad Celsius sinken, verwenden Sie für die Regler eine Enteisungsanlage, beispielsweise Eis-Ex. Für Wintercamper gibt es winterfeste Spezialschläuche.

 

Die wichtigsten Regeln für die Regler

Lassen Sie beim Kochen nichts anbrennen

  • Achtung, Erstickungsgefahr: Öffnen Sie die Dachluke oder ein Fenster. All diese Geräte verbrauchen Sauerstoff. Zusätzlich kann geruchloses Kohlenmonoxid austreten. Deshalb verwenden Sie diese Küchenhelfer nie als „Heizung".
  • Achten Sie darauf, dass beim Einschalten von Gasgeräten, bei denen der Bedienungsgriff zum Zünden gedrückt wird, dieser nach dem Drücken von selbst wieder zurückfedert.

 

  • Die Abgasrohre der Gasheizung müssen auf ihrer ganzen Länge leicht ansteigen. Wichtig ist eine stabile Montage. Benutzen Sie nötigenfalls Abgasrohrstützen.
  • Das Abgasrohr muss an der Heizung und am Kamin dicht und fest angeschlossen sein und darf keine Beschädigungen aufweisen.
  • Ersetzen Sie ältere Abgasrohre durch Edelstahlrohre.

 

Setzen Sie Abgase an die frische Luft

Das Luft-Prinzip des sicheren Wohnens

  • Achten Sie darauf, dass die Sicherheitslüftungen im Caravan offen sind.
  • Sollten keine Sicherheitslüftungen vorhanden sein - was bei Reisemobilen oft der Fall ist - sorgen Sie anderweitig für ausreichend Luft.

 

  • Lesen Sie die Bedienungsanleitungen der Geräte aufmerksam durch.
  • Sollte die Anleitung fehlen, bestellen Sie diese am besten direkt beim Hersteller nach.
  • Am besten kleben Sie die Hefte in der Nähe des Gerätes gut sichtbar fest.

 

Die Bedienungsanleitung: Hier steht, wie’s geht

Sparen Sie Zeit und Wege

Sie wollten uns sowieso wegen einer Hauptuntersuchung oder einer der vielen weiteren TÜV NORD Service-Leistungen besuchen? Dann lassen Sie die Gasanlage gleich mit prüfen. Einfacher und schneller geht’s nicht.

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